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Bender Gruppe b. e. consult

Externes Praxismanagement für Radiologische Praxen

Effizientes Management

für jede Praxis-Größe

Die betriebswirtschaftlichen Entscheidungen einer radiologischen Praxis als Betreiber von Großgeräten haben ein so komplexes und detailliertes Ausmaß angenommen, dass sehr große Praxen mittlerweile eigene Betriebswirte oder Kaufleute als Praxismanager beschäftigen. Diese unterstützen Ärzte bei ihren Entscheidungen und erstellen die hierzu notwendigen Aufstellungen und Entscheidungsgrundlagen.

Für mittlere und kleinere Praxen ist jedoch die Beschäftigung eines eigenen Praxismanagers nicht rentabel. An diesem Punkt setzen wir an. Radiologische Praxen können die betriebswirtschaftlichen Vorarbeiten auf uns outsourcen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Mitarbeiter als Praxismanager in großen radiologischen Gemeinschaftspraxen sind wir in der Lage, Radiologen vielfältig zu unterstützen und können Folgendes leisten:

  • Einführung eines Praxiscontrollings
  • Kosten- und Ertragsanalysen
  • Kooperationsverträge zwischen Praxis und Klinik
  • Hygienepläne und -begehungen
  • Übernahme der Aufgabe des Datenschutzbeauftragten

Externer Medizinphysikexperte (MPE) in der Röntgendiagnostik

Mehr Sicherheit bei der Erfüllung gesetzlicher Normen

Ab dem 1.1.2023 wird in Deutschland die gesetzliche Pflicht bestehen, dass sämtliche diagnostischen Anlagen mit ionisierender Strahlung von MPE´s überwacht werden müssen. Wir haben ein Team von 5 MPE´s gebildet, die alle über langjährige Erfahrung im Strahlenschutz verfügen.

Wir unterstützen Sie mit unseren MPE´s bei der Erfüllung dieser neuen gesetzlichen Vorgabe. Wenden Sie sich einfach an unser MPE-Team mpe@bendergruppe.com

Was besagt das Gesetz im Einzelnen:
Zum 19.10.2018 ist dann die neue Strahlenschutzverordnung veröffentlicht und in weiten Teilen am 01.01.2019 in Kraft getreten.

Darin wird u.a. für dosisintensive Untersuchungen und Behandlungen, wie CT und radiologische Interventionen, die Hinzuziehung und Beratung eines Medizinphysikexperten gefordert. Der MPE soll unter anderem die Einrichtungen dabei unterstützen, die Patientendosis bei diesen Modalitäten zu minimieren. Das Gesetz sieht für Anlagen, die vor dem 31.12.2018 angezeigt oder genehmigt wurden eine Frist zur Umsetzung bis zum 31.12.2022 vor. Für Anlagen, die ab dem 01.01.2019 angezeigt, oder genehmigt werden gilt die Notwendigkeit der Beratung eines MPE dann sofort. Weitere Gründe für eine Hinzuziehung eines MPE können die Neubeantragung einer Teleradiologiestrecke, oder ein Gesellschafterwechsel sein.

Gleichzeitig fordert die neue Gesetzgebung seit dem 01.01.2019, dass für jedes radiologische und nuklearmedizinische System ein sogenannter Dosismanagementprozess eingeführt wird. Dieser soll unter beratender Mitwirkung des MPE dafür sorgen, dass jede Referenzwertüberschreitung an jeder Anlage erkannt, dokumentiert, begründet und ggf. an die jeweilige Aufsichtsbehörde gemeldet wird. Leider hat der Gesetzgeber bislang noch keine Ausführungsbestimmungen erlassen, die den konkreten Inhalt und den konkreten Aufwand dieser Beratung im Detail definieren. b.e. consult GmbH bietet dennoch schon jetzt die ab dem 01.01.2023 obligatorische Beratungsleistung durch einen MPE an.

Unser Geschäftsführer Maik Fuhrmann ist seit 1998 Strahlenschutzingenieur und hat alle Sach- und Fachkunde für die Betreuung von CTs, nuklearmedizinischen Einrichtungen mit Standard- und Strahlentherapien.

Bei Fragen kontaktieren Sie ihn unter m.fuhrmann(at)bendergruppe.com, oder über seine Durchwahl: +49 7223 9669 324


Externe Abrechnungsberatung für Radiologische Praxen

Kalkulierbare Liquidität dank professioneller Unterstützung

Die Überprüfung und Optimierung der Abrechnung nach EBM für gesetzlich versicherte Patienten sowie nach GOÄ für privat Versicherte ist ein täglicher Arbeitsbereich unserer Consultants. Wir leisten:

  • Plausibilitätsprüfungen der EBM-Abrechnung
  • Simulationsrechnungen
  • Bearbeitung von Einsprüchen
  • Optimierung der Privatliquidation

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Abrechnung, um bisher noch nicht genutzte Potentiale zu bestimmen oder mögliche Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Die von uns durchgeführte Abrechnungsberatung findet „inhouse“ statt und gewährt somit eine höchstmögliche Diskretion.

Bei Fragen kontaktieren Sie Torsten Reitz unter: t.reitz(at)bendergruppe.com.


Externer Datenschutzbeauftragter für Radiologische Praxen

Gesetzeskonformes (DSGVO) Datenhandling mit System

Die am 25.05.2018 in Kraft getretene EU-Datenschutz Grundverordnung brachte mit einer neuen Rechenschaftspflicht einen hohen bürokratischen Aufwand für Arztpraxen mit sich. Wir unterstützen Sie dabei und geben Ihnen dadurch mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft. 

Eine zentrale Neuerung der DSGVO gegenüber dem bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die „Rechenschaftspflicht“. Vergleichbar mit dem unternehmensinternen Qualitätsmanagement ist eine umfangreiche Dokumentation über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten anzufertigen und in einem Datenschutzhandbuch abzulegen.

Das Handbuch ist als strukturierte Sammlung aller relevanten Dokumente zu verstehen. Arztpraxen müssen beispielsweise die Antworten auf folgende Fragen dokumentieren: „Welche Daten habe ich und wo sind diese abgelegt? Darf ich diese Daten rechtlich überhaupt besitzen und nutzen? Wer hat Zugang zu meinen Daten? Wohin gehen meine Daten? Wie muss ich mit den Daten umgehen?“ So sind zum Beispiel die Verträge mit allen Auftragsverarbeitern wie z.B. EDV-Dienstleistern zu nennen, mit denen eine Arztpraxis einen detaillierten Vertrag schließen muss. Beginnen sollten Arztpraxen zunächst mit der Dokumentation der Themen „interne Struktur“, „Zutrittskontrolle“, „Zugangskontrolle“, „Zugriffskontrolle“, „Inventar Hardware“, „Inventar Software“, „Auflistung aller Datenarten“, „Recherche der gesetzlichen Grundlagen für die Verarbeitung von Daten“, „Aufbewahrungsfristen“, etc.

Arztpraxen müssen nicht zwingend einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Diese Funktion kann auch intern besetzt werden. Man sollte sich allerdings die Frage stellen, ob intern das notwendige umfangreiche Fachwissen vorliegt, um diese Aufgabe zu erfüllen.

Alle Aufsichtsbehörden der zuständigen Bundesländer stocken zur Zeit ihr Personal massiv auf. Die ehemalige „Kann“-Sanktionierung ist in eine „Muss“-Sanktionierung abgeändert worden. Damit möchte die EU Druck auf ihre Mitglieder ausüben. Die Aufsichtsbehörden dürfen Arztpraxen auffordern, die Datenschutzdokumentation vorzulegen.

Wir können die Aufgabe des externen Datenschutzbeauftragten übernehmen und bauen mit unseren Kunden gemeinsam ein Datenschutzsystem auf. Unsere vertragliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden finden Sie in unserem Vertragsformular.

Bei Fragen steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter Achim Wolf a.wolf(at)bendergruppe.com zur Verfügung.