Die GOÄ – Chance und Risiko?



Nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) „bestimmen sich die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte“. Nur wenn durch ein Bundesgesetz etwas anderes vorgeschrieben ist, kann hiervon abgewichen werden. Dies ist beispielsweise bei der Vergütung der ambulanten Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte der Fall.